AGATEX Feinchemie GmbH
ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines:
Für das vorliegende Geschäft und alle künftigen Geschäfte gelten (neben den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten besonderen Bedingungen) unsere nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Angebot und Auftrag:
Unsere Angebote sind freibleibend.
Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
Jede Form von Vereinbarung ist für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Rezepturen oder sonstige Unterlagen nur mit Zustimmung des Bestellers Dritten zugänglich zu machen.
3. Lieferung:
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Materialien.
Die Lieferfrist gilt mit Meldung unserer Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Versendung ohne unser
Verschulden unmöglich ist.
Die Auftragsmenge gilt mangels besonderer Vereinbarung über die Zulässigkeit von Mengenabweichungen nur als ungefähre Menge. Sie wird von uns nach Möglichkeit eingehalten, jedoch bleiben produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig.
4. Zahlung:
Unsere Zahlungskonditionen werden gesondert auf unserer Rechnung ausgewiesen und sind verbindlich.
Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten bzw. auf das Konto jenes Geldinstitutes zu überweisen, welches auf
unserer Rechnung angegeben ist.
Die Anrechnung eines Skontos ist nur bei gesonderter Vereinbarung möglich.
Zahlungen sind ausschließlich in der auf der Faktura ausgewiesenen Währung zu leisten.
Sofern eine Fremdwährung ausdrücklich vereinbart wurde, geht eine Kursabwertung der Fremdwährung gegenüber dem EURO im Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Rechnungslegung zu Lasten des Käufers.
Alle Zahlungen gelten erst mit dem Tage, an dem die Bestätigung unserer Bank über den Eingang des Betrages auf
unserem Konto bei uns eingelangt ist, als erfolgt.
Eine Entgegennahme von Schecks oder Wechsel bei gleichzeitiger Begründung einer Eventualverbindlichkeit (Scheck – Wechselzahlung) durch die Firma AGATEX Feinchemie GmbH erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kaufpreisforderung erlischt erst mit Befreiung der Firma AGATEX Feinchemie GmbH von der eingegangenen Wechselverpflichtung durch den Kunden.
Alle mit der Zahlung und der Einlösung von Schecks und Wechsel verbundenen Spesen einschließlich Diskontzinsen gehen zu Lasten des Käufers.
5. Zahlungsverzug, Vermögensverfall des Käufers:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat berechnet. Eine schriftliche Mahnung zur Zahlung ist nicht erforderlich.
Bei Zahlungsverzug sowie bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die Firma AGATEX Feinchemie GmbH berechtigt, sämtliche offenen Forderungen fällig zu stellen, vor Erfüllung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder mit der Ausführung innezuhalten.
Der Nachweis einer zweifelhaften Zahlungsfähigkeit der Käufers gilt durch die Auskunft einer angemessenen Auskunftei oder Bank als vereinbart, ohne dass die Vorlage durch den Käufer gefordert werden kann.
Der Nachweis gilt weiters als erbracht, wenn der Käufer mit der Zahlung für frühere Lieferungen mit mehr als 14 Tage in
Verzug ist.
Bei Zahlungsverzug auch nur eines Teiles des Rechnungsbetrages ist der Käufer verpflichtet, der Firma AGATEX Feinchemie GmbH alle Kosten zu ersetzen, welche dieser im Zusammenhang mit der Eintreibung entstehen, insbesondere Inkasso-, Anwalts- und / oder Gerichtskosten, Gebühren etc.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AGATEX Feinchemie GmbH. Dies gilt auch für alle zu Verfügung gestellten Leihgebinde. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, nicht jedoch bei Zahlungsverzug auch nur einer Teilzahlung.
In diesem Fall ist der Käufer zur Herausgabe auf erste Anforderung verpflichtet.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ausgeschlossen.
Bei Vermischung entsteht Miteigentum der Firma AGATEX Feinchemie GmbH nach dem Wertverhältnis der Bestandteile.
Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt an die Firma AGATEX Feinchemie GmbH ab.
Die Geltendmachung und Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes und Rücknahme der Ware gilt nicht als Auflösung des Vertrages.
Bei Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes verzichtet der Kunde auf Geltendmachung einer Besitzstörungsklage.
Die Firma AGATEX Feinchemie GmbH ist zur freihändigen Verwertung der Ware berechtigt, hat aber – tunlichst vorher – den Käufer hievon zu verständigen.
Der Nettoerlös wird nach Abzug aller Unkosten von der Forderung der Firma AGATEX Feinchemie GmbH abgezogen.
Der Käufer ist verpflichtet, die von der Firma AGATEX Feinchemie GmbH gelieferte Ware auf seine Kosten gegen versicherbare Schäden ausreichend zu versichern (Feuer, Wasser, Diebstahl, etc.).
Der Besteller tritt der Firma AGATEX Feinchemie GmbH seine Forderungen hieraus im voraus ab.
Der Käufer ist verpflichtet, die Firma AGATEX Feinchemie GmbH sofort zu verständigen, wenn Dritte irgendwelche Rechte auf die Vorbehaltsware geltend machen.
Bei Kunden aus der BRD bleibt die Ware so lange in unserem Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch seinen eigenen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.
7. Kältemittelflaschen:
Bei allen von AGATEX Feinchemie GmbH zu Verfügung gestellten Kältemittelflaschen handelt es sich um Leihgebinde, die im Eigentum von AGATEX stehen. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung der ihm überlassenen Gebinde und hat sie unmittelbar nach der Entleerung auf seine Kosten und Gefahr an die AGATEX Feinchemie GmbH zu retournieren.
8. Offene Forderungen:
Sind mehrere Forderungen der AGATEX Feinchemie GmbH offen, so bestimmt AGATEX Feinchemie, auf welche Forderungen allfällige Zahlungen oder Teilzahlungen anzurechnen sind.
9. Mangelhafte Lieferung:
Mängelrügen sind unverzüglich am Erfüllungsort schriftlich vorzunehmen.
Die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht betroffen.
Die beanstandete Ware ist zur Besichtigung aufzubewahren. Wir behalten uns das Recht zum Austausch vor.
10. Produkthaftung:
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsanprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen.
Sollte AGATEX Feinchemie GmbH als Hersteller eines Produktes oder Teilproduktes oder Lieferant von einem allfälligen Geschädigten bereits zur Zahlung in Anspruch genommen worden sein und die Ansprüche des Dritten bereits befriedigt haben, so verpflichtet sich der Kunde zum vollen Rückersatz ohne weitere Überprüfung des Anspruches (beispielsweise nach § 12 Abs. 2, Produkthaftungsgesetz).
11. Höhere Gewalt:
Höhere Gewalt, einschließlich Kriegs- oder Revolutionsereignisse, Betriebsstörungen im eigenen Werk oder bei Lieferanten, Arbeits-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks und Verkehrsstörungen oder besondere, gesetzliche bzw. behördliche Maßnahmen, sowie solche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung und berechtigen die Firma AGATEX Feinchemie GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der Käufer kann daraus keinerlei Schadenersatzansprüche herleiten.
12. Entsorgung:
Nach Beendigung eines Liefervertrages können sämtliche speziell für diesen Auftrag disponierten Materialien (wie z.B. Rohstoffe, Etiketten, Packmaterialien usw.) dem Vertragspartner geliefert und verrechnet werden.
Sollte diese Lieferung nicht angenommen werden, so ist AGATEX Feinchemie GmbH berechtigt, diese Materialien auf Rechnung des Kunden einem dazu befugten Entsorgungs- bzw. Recyclingunternehmen zu übergeben.
Speziell für diesen Auftrag von uns disponierte Rohstoffe können auch während aufrechtem Vertragsverhältnis auf Rechnung des Kunden ordnungsgemäß entsorgt werden, wenn diese auf Grund verzögerter Abnahme unbrauchbar geworden sind.
13. Gegenrechnung von Forderungen des Käufers:
Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige eigene Forderungen gegen Forderungen der Firma AGATEX Feinchemie GmbH aufzurechnen (zu kompensieren) oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
14. Pflichten des Käufers:
Die Beachtung fremder Schutz- und Urheberrechte, Kennzeichnungsvorschriften usw. – auch bei von uns gelieferten Entwürfen, wenn diese auf Angaben oder Vorschriften des Käufers beruhen – ist Sache des Käufers. Er haftet für die Folgen der Verletzung solcher Rechte und Bestimmungen und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
15. Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort gilt das Werk der Firma AGATEX Feinchemie GmbH in A-4650 Lambach-Edt.
16. Gerichtsstandsvereinbarungen:
Zur Entscheidung über alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Auflösung ist das sachlich zuständige Bezirksgericht A-4600 Wels, ausschließlich zuständig.
Die Klage kann jedoch unbeschadet dieser Vereinbarung auch bei einem anderen Gericht eingebracht werden, wenn das Urteil des vereinbarten Gerichtes gegen den Beklagten im Einzelfall nicht vollstreckbar wäre.
17. Anwendbare Sprache:
Bei Vertragsauslegungsdifferenzen eines zwei- oder mehrsprachigen Vertrages, welcher zwischen AGATEX Feinchemie GmbH und dem Käufer abgeschlossen wurde, gilt, insbesondere bei Übersetzungsfehlern, ausschließlich die deutsche Sprache. Hiermit gilt auch der deutsche Text dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
18. Angewandtes Recht:
Auf den gegenständlichen Vertrag findet österreichisches Recht Anwendung.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19. Rechtsansprüche:
Weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche der Firma AGATEX Feinchemie GmbH bleiben durch diese Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen unberührt.
20. Gültigkeit der Vertragsbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Punkte.
Es gelten dann jene gesetzlich zulässigen Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
AGATEX Feinchemie GmbH, Aichham 11, A-4650 Lambach/Edt